Preise

Wer bezahlt die Lerntherapie /

das Lerncoaching?

In der Regel ist Lerntherapie / Lerncoaching ein Angebot für Selbstzahler. 

Das bedeutet, die Familien bezahlen die Sitzungen aus eigener Tasche.

Es gibt aber Ausnahmen, die ich im Folgenden erläutere.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Bildung und Teilhabe

Lernförderung bei geringem Einkommen / Bezug anderweitiger Sozialleistungen: 


Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Lernförderung aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket bezahlt zu bekommen. 


Dafür muss der Lehrer einen Förderbedarf feststellen und die Schule muss bestätigen, dass die Förderung vonseiten der Schule nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden kann. Die Versetzung des Kindes muss dafür nicht gefährdet sein. (Das wird oft angenommen, ist aber falsch.)


Die Eltern müssen hierfür einen entsprechenden Antrag bei dem für die eigene Region zuständigen Träger (Landkreis oder Jobcenter) stellen.

Lerntherapie bei einer vorliegenden Entwicklungs- oder Lernstörungsdiagnose:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass das Jugendamt im Rahmen der sogenannten “Eingliederungshilfe” gemäß §35a SGB VIII die Kosten der Lerntherapie übernimmt, weil eine „drohende seelische Behinderung“ vorliegt.


Auch hierbei muss ein entsprechender Antrag gestellt werden und es braucht neben der ärztlichen Diagnose auch die Bestätigung der Schule, dass ein Förderbedarf vorliegt, den die Schule nicht in ausrechendem Maß innerschulisch auffangen kann. Die Antragstellung ist weniger kompliziert, als man befürchtet. 


Erhält man eine Kostenzusage, werden die Kosten der Lerntherapie komplett übernommen. Die Mühe lohnt sich also.

Und die Krankenkassen?

Krankenkassen kommen für die Kosten einer Lerntherapie leider nicht auf, obwohl die “Lese- und Rechtschreibstörung”, die “Isolierte Rechtschreibstörung” und die “Rechenstörung” als anerkannte Krankheiten klassifiziert sind und im ICD-10 aufgeführt werden.

Sie brauchen Unterstützung? Ich helfe Ihnen gern bei der Antragstellung:

Sollten Sie für Ihr Kind einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde / dem Jobcenter (BUT) oder dem Jugendamt (Eingliederungshilfe) stellen wollen und nicht genau wissen, wie das geht, helfe ich Ihnen gern dabei.

Sprechen Sie mich diesbezüglich gern an.

Lerntherapie (Einzeltherapie):

79,- Euro pro Sitzung

  • bei vorliegen einer Diagnose nach

§ 35a SGB VIII

  • 45 Minuten plus 15 Minuten Vor- und Nachbereitung
  • Materialkosten inbegriffen

Die Lerntherapie kann je nach Wunsch Face-to-Face oder per Videochat stattfinden.

Lerncoaching und Eltern-/ Familienberatung:

69,- Euro pro Sitzung

  • 45 Minuten plus 15 Minuten Vor- und Nachbereitung
  • Materialkosten inbegriffen

Lindner4kids. Lerntherapie & Lerncoaching

Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.