Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass das Jugendamt im Rahmen der sogenannten “Eingliederungshilfe” gemäß §35a SGB VIII die Kosten der Lerntherapie übernimmt, weil eine „drohende seelische Behinderung“ vorliegt.
Auch hierbei muss ein entsprechender Antrag gestellt werden und es braucht neben der ärztlichen Diagnose auch die Bestätigung der Schule, dass ein Förderbedarf vorliegt, den die Schule nicht in ausrechendem Maß innerschulisch auffangen kann. Die Antragstellung ist weniger kompliziert, als man befürchtet.
Erhält man eine Kostenzusage, werden die Kosten der Lerntherapie komplett übernommen. Die Mühe lohnt sich also.
Sollten Sie für Ihr Kind einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde / dem Jobcenter (BUT) oder dem Jugendamt (Eingliederungshilfe) stellen wollen und nicht genau wissen, wie das geht, helfe ich Ihnen gern dabei.
Sprechen Sie mich diesbezüglich gern an.
Lerntherapie (Einzeltherapie):
79,- Euro pro Sitzung
§ 35a SGB VIII
Die Lerntherapie kann je nach Wunsch Face-to-Face oder per Videochat stattfinden.
Lerncoaching und Eltern-/ Familienberatung:
69,- Euro pro Sitzung
Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.